Änderungen TMG und TTDSG
Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ergibt sich daraus für das Impressum jeder Webseite. Dazu wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Wer in seiner Datenschutzerklärung noch auf das veraltete TTDSG verweist, muss dies in TDDDG ändern.