Neuerungen für Webseiten-Betreiber

Änderungen TMG und TTDSG

Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ergibt sich daraus für das Impressum jeder Webseite. Dazu wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Wer in seiner Datenschutzerklärung noch auf das veraltete TTDSG verweist, muss dies in TDDDG ändern.

EU-US Digital Privacy Framework (DPF)

Am 10.07.2023 ist ein neuer transatlantischer Datenschutzrahmen in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Nutzung von amerikanischen Webtracking-, Webanalyse- und Marketingtools auf EU-Webseiten nun wieder zulässig – vorausgesetzt man ist Teilnehmer des EU-/Swiss-/UK-US-Datenschutzabkommens.

Relaunch Firmenwebsite

Die Gründe für einen Website-Relaunch können vielfältig sein: meistens kommen mehrere Aspekte zusammen. Erhalten bleiben sollten die klassischen Widererkennungsmerkmale Ihres Unternehmens, wie Farben und Logo. Das Design sollte dem aktuellen Zeitgeist entsprechen, den Kunden eine leichte Orientierung bieten und sie sinnvoll durch die Webseite führen.