Datenschutz

Änderungen TMG und TTDSG

Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ergibt sich daraus für das Impressum jeder Webseite. Dazu wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Wer in seiner Datenschutzerklärung noch auf das veraltete TTDSG verweist, muss dies in TDDDG ändern.

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